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Schutzbrief
Der Schutzbrief ist ein Zusatzangebot, der von Kfz Versicherer, oder von Autoclubs angeboten wird. Durch den Schutzbrief erhält ein Versicherungsnehmer Schutz und schnelle Hilfe für den Fall, dass sein Fahrzeug eine Panne erleidet, oder aber in einen Unfall verwickelt ist, oder aber gestohlen wird. Insbesondere nützlich ist ein Schutzbrief dabei wenn man sich mit seinem Fahrzeug auf Reisen befindet.
Erstmals angeboten wurde ein Schutzbrief vom ADAC. Die dortige Mitgliedschaft beinhaltet Grundleistungen, wie Pannenhilfe und Abschleppen. Im Rahmen der Kfz Haftpflichtversicherung werden inzwischen von den meisten Kfz Versicherer auch Schutzbriefe angeboten. Versichern kann man dabei PKWs, Campingfahrzeug/Wohnmobil, sowie Krafträder oder aber Leichtkraftrad (mehr als 80 km/h), bzw. Leichtkraftroller (mehr als 80 km/h), sowie mitgeführte Anhänger in Form von Wohnwagen-, Boots- und Gepäckanhängern.
Die Leistungen eines Schutzbriefes erstrecken sich dabei auf Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen. Darüber hinaus aber auch den Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und wieder zurück zu dem reparierten Fahrzeug. Mitintegrierbar sind auch Leistungen, wie zum Beispiel Bahnfahrkarten oder Flugtickets, bzw. Mietwagengestellung.
Darüber hinaus wird auch der so genannte Fahrzeug-Rücktransport mitversichert. Das heißt das ausgefallene KFZ wird in eine Werkstatt am Heimatort gebracht. Alternativ kann man auch auf den so genannten Ersatzteil-Versand zurückgreifen, wobei der Schutzbrief-Anbieter dann organisiert dass das erforderliche Ersatzteil, wenn dieses im Ausland nicht zu bekommen ist, dort hin gesandt wird.
Ist der Fahrzeugführer wegen Krankheit oder Unfall ausgefallen, dann wird ein Ersatzfahrer gestellt. Ersatzweise kann auch eine Fahrzeugunterstellung organisiert werden. Zu den weiteren Leistungen des Schutzbriefes zählen auch die Kostenerstattung von Übernachtungskosten, aber auch Kostenerstattung für Nutzungsausfall und Verzollung, bzw. Verschrottung.
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